Patentbewertung
mit einem Ertragswertverfahren
Das Konzept des Ertragswertansatzes (oder auch Einkommensansatzes) ist aus der Unternehmensbewertung bekannt und verwendet prinzipiell die künftigen Einzahlungsüberschüsse sowie einen angemessenen Kapitalkostenzins, um den aktuellen Barwert eines Patents zu bestimmen. (Daneben können auch die aus der Optionspreistheorie bekannten Modelle zur Anwendung kommen, bei denen Patente als kombinierte Realoptionen bewertet werden.)
Einkommenserwartungen eines Patentes
Von grundlegender Bedeutung ist bei den Einkommensansätzen die Prognose der erwarteten Einzahlungsüberschüsse. Diese, d.h. wann, wie lange und in welcher Höhe die Einzahlungen erfolgen, sowie die exakte Zurechnung der Cashflows zum jeweiligen Schutzrecht stellen einen nicht unerheblichen Unsicherheitsfaktor dar.Bestimmung des Patent-Lebenszyklus
Ein weiterer, schwierig zu ermittelnder Aspekt ist die Lebensdauer einer Technologie bzw. der Lebenszyklus eines Cashflow erzeugenden Produktes, dessen Einnahmen auf einem Patentschutz basieren. Neben der juristischen Laufzeit wird diese in erster Linie durch andere Innovationen begrenzt. Je nach Branche "veraltern" Technologien daher oftmals sehr schnell und erzeugen, auch wenn sie weiterhin patentgeschützt sind, keine Cashflows mehr. Somit ist es wichtig die ökonomische Lebensdauer eines Patents möglichst genau zu schätzen.Zuordnung der Cashflow-Prognosen
Eine Herausforderung ist häufig auch die möglichst genaue Zuordnung der Cashflowprognosen zu den einzelnen zu bewertenden Patenten. Während dies in einigen Branchen, wie z.B. der Pharmaindustrie, häufig mit relativ geringem Aufwand verbunden ist, zeigen sich in der Automobilindustrie erhebliche Schwierigkeiten, wenn beispielsweise 40 Patentfamilien ein Bremssystem schützen. Hier ist unter Umständen die Bewertung von einzelnen Patentfamilien unter Verwendung des Einkommensansatzes nicht möglich.Validität des Schutzrechts
Es versteht sich von selbst, dass der Validität des Schutzrechts eine zentrale Bedeutung zukommt. So sind bspw. Fragen nach dem Stand der Technik und die Formuliertung der Ansprüche entscheidene, wertbeeinflussende Faktoren, die sich in der Regel jedoch auch bereits in den erwarteten Einkommensströmen abbilden lassen, da ohne rechtliche Sicherheit (Lizenz-) Erträge meist vollständig ausbleiben.Grundsätzlich einfach
Eine Patentbewertung mit einem Ertragswertverfahren ist grundsätzlich einfach, wenn man über ausreichend qualifizierte Daten verfügt.Durch die Zusammenarbeit unserer Analysten der Unternehmensbewertung (Credit-Risk-Analysten) und Technologie (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker) ist es uns möglich sowohl technisch als auch wirtschaftlich fundierte Wertaussagen zu treffen. Eine patentrechtliche Begutachtung wird (in strittigen Fällen) durch externe spezialisierte Fachleute durchgeführt.
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